Schnarchen macht einsam. Und manchmal sogar krank. Rund zwei Millionen Menschen in der Bundesrepublik leiden unter der sogenannten „Schlafapnoe“. Sie bezeichnet ‚krankmachendes Schnarchen’, welches mit Atemstörungen verbunden ist. Um gezielter gegen das Phänomen Schnarchen anzugehen, setzt die Arbeitsgemeinschaft für angewandte Schlafmedizin (AfaS) zahnmedizinische Erkenntnisse zur Behandlung des Schlafapnoe-Syndroms ein.
Die Behandlung des Syndroms ist dringend angezeigt. Neueste internationale wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen heute übereinstimmend, dass die Atemaussetzer zu einem dramatischen Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut sowie der Herzfrequenz und zum Anstieg des Blutdrucks führen können. Manche Menschen haben über 50 Atemaussetzer in der Stunde.
Zahnschienen schützen vor LangzeitschädenDie milde Form der Schlafapnoe wird zunehmend mit einem intraoralen Schnarch-Therapie-Gerät in der zahnmedizinischen Praxis behandelt. Diese Hilfsmittel sind Zahnschienen aus durchsichtigem Kunststoff, ähnlich wie ein Sportler-Mundschutz. Der spezialisierte Zahnarzt sucht für den Patienten den geeigneten Schienentyp aus und nimmt einen Gebissabdruck. Anschließend wird das Gerät individuell im zahntechnischen Labor hergestellt. Es wird nachts im Mund getragen um zu verhindern, dass die Zunge nach hinten sinkt und die im Schlaf erschlaffte Rachenmuskulatur kollabiert. So kommt es nicht zu einer Einengung oder sogar zum zeitweiligen Verschluss der Atemwege. Die besten Resultate werden bei Menschen, die in Rückenlage Atemstörungen oder einen Überbiss haben, erreicht. Atemstörungen, die vor allem im REM-Schlaf vorkommen, lassen sich nur selten mit einer Protrusionsschiene eliminieren.
Krankenkassen übernehmen manchmal die KostenDas konsequente nächtliche Tragen der Schienen reduziert unter anderem gesundheitliche Folgen wie Herz-, Kreislaufprobleme, Kopfschmerzen und Bluthochdruck. Um Nebenwirkungen, wie z.B. Veränderungen der Front- und Seitenzähne auszuschließen, müssen prophylaktische Maßnahmen durchgeführt werden Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten ganz oder teilweise nach vorheriger Antragsstellung, der ein Kostenvoranschlag sowie ein schlafmedizinischer Befund beigefügt sein müssen.
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